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Trefferprotokoll · Schweiz · de-CH

Quellenstand 05.09.2026

Trefferbild SchweizArmbrustsport, Präzision und Vereinskultur
Rubriken

Rubrik

Geschichte & Kultur

Den Weg vom Kulturgut zum geregelten Präzisionssport verfolgen.

Aktualisiert

Historische Beiträge unterscheiden belegtes Objekt, datierte Quelle und spätere Deutung. Archive dienen als Hinweise, nicht als Lizenz zum Wiederveröffentlichen. Namen, Bilder, Resultate oder Wappen eines lebenden Vereins werden nicht übernommen; offene Herkunftsfragen bleiben sichtbar offen.

01

Eine Archivnotiz zuerst beschreiben

Bevor eine alte Seite als Beleg dient, notieren Sie Fundstelle, Herausgeber, Dokumenttitel, sichtbares Datum und den tatsächlich lesbaren Wortlaut. Ein fehlendes Datum bleibt unbekannt. Die EASV-gehosteten Sicherheitsbestimmungen sind ein gutes Methodenbeispiel: Das Dokument nennt sichtbar März 2012 und verweist auf einen Regelstand 2012-01. Es darf deshalb nicht stillschweigend als heutige Gesamtausgabe erscheinen.

  • Fundstelle und Herausgeber
  • Sichtbares Datum wörtlich erfassen
  • Direktaussage von Deutung trennen
  • Fehlende Angaben als unbekannt markieren
02

Damals und heute nicht vermischen

Für jede historische Aussage entstehen zwei getrennte Zeilen. Die erste hält fest, was die datierte Quelle damals aussagt. Die zweite prüft, ob ein aktueller offizieller Dokumentweg dieselbe Frage heute beantwortet. Beim Schweizer Regelbestand führt diese Gegenprobe von der konkreten Wettkampfseite zu Reglement, Ausführungsbestimmungen und Ausschreibung. Ohne diesen Abgleich bleibt die historische Aussage historisch und erhält keine heutige Gültigkeit.

  • Historische Aussage mit Datum
  • Heutige Frage separat formulieren
  • Aktuellen Herausgeberweg öffnen
  • Änderung oder Lücke sichtbar lassen
03

Archivzugang ist kein Nutzungsrecht

Eine abrufbare Chronik, Fotografie, Rangliste oder ein Wappen darf nicht allein wegen der technischen Verfügbarkeit übernommen werden. Vor einer Veröffentlichung braucht es geklärte Rechte, einen sachlichen Zweck und bei Personendaten besondere Zurückhaltung. Reicht der Nachweis nicht, kann die Redaktion den Quellenweg beschreiben, ohne das Objekt zu kopieren. Offene Urheberschaft und ungeklärte lokale Erinnerung bleiben ausdrücklich offen.

  • Rechteinhaber nicht erraten
  • Personenbezug minimieren
  • Zitat nur bei klarem Zweck
  • Bei Unsicherheit nicht übernehmen

Primärquellen dieser Rubrik

EASV Sicherheitsbestimmungen

S25

Herausgeber: Eidgenössischer Armbrustschützenverband

Rahmen: Sicherheitsplakat mit Auszug aus dem Schiess- und Festreglement 2012-01

Prüfstand: Historischer Regelstand März 2012, am 04.09.2026 auf der EASV-Domain geprüft; nicht als aktuelle Gesamtausgabe verwenden

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EASV Reglemente-Wege

S10

Herausgeber: Eidgenössischer Armbrustschützenverband

Rahmen: Wegweiser: Wettkampfreglemente liegen neu bei den einzelnen Wettkämpfen, weitere Dokumente unter Verband oder Service

Prüfstand: Weiterleitung und Seitenhinweis am 04.09.2026 geprüft

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